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   VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21 SN   

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VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21 SN (https://dejure.org/2023,42661)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07.12.2023 - 3 A 1408/21 SN (https://dejure.org/2023,42661)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 3 A 1408/21 SN (https://dejure.org/2023,42661)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002
    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    wurde durch das Landgericht Schwerin hingegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wegen Verstößen gegen die Strafvorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes, des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes (Az. 34 KLs 15/19).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verwaltungsvorgänge sowie auf die zum Aktenzeichen 133 Js 24333/19 sowie 133 Js 33228/18 bzw. 34 KLs 15/19 beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, Bezug genommen.

    Den Zeugenvernehmungen im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, den Feststellungen der Ermittlungsbehörden, den Mitteilungen der Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern, den Feststellungen des Landgerichts Schwerin (Az. 34 KLs 15/19) sowie den Erklärungen des Beklagten lassen sich lediglich entnehmen, dass der Kläger sowie die Gruppe "NORD KREUZ" sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung und sonstige Krisen vorbereitet haben.

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    An die Prognose selbst sind, entsprechend dem Gesetzeszweck, keine überhöhten Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, BeckRS 2015, 42545 Rn. 17; VGH Kassel, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814.17 -, Rn. 32; BT-Drs. 14/7758, S. 1, 54).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt wird, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftige Verhaltensweisen im Sinne der Vorschrift begehen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, BeckRS 2015, 42545 Rn. 17; Gade, in: ders., 3. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 20) bzw. im Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 3, dass eine verfassungsfeindliche Bestrebung verfolgt wird; ein Restrisiko ist nicht hinzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Die Überzeugung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit voraus, der den Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 7 B 106/02 -, NVwZ 2003, 1132, 1135).

    Sofern keine gesetzlichen Beweisregeln bestehen, ist das Gericht bei der Würdigung der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes lediglich an Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze gebunden und muss gedankliche Brüche und Widersprüche vermeiden (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 7 B 106/02 -, NVwZ 2003, 1132, 1135; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 -, juris Rn. 16).

  • VG Greifswald, 05.05.2022 - 11 A 1449/21
    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Anders als bspw. im Beamtenrecht wird vom Waffenbesitzer kein Bekenntnis zur oder Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verlangt (vgl. zu einer beamtenrechtlichen Disziplinarklage wegen Mitgliedschaft bei "NORD KREUZ" VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW -, BeckRS 2022, 28210; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 -, BeckRS 2023, 3491).

    Soweit der Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2022 auf Seite 72 darauf verweist, dass Mitglieder der Gruppe Nordkreuz als Beamte aus dem Dienst entfernt wurden, liegt diesem Rechtsbereich ein anderer Prüfungsmaßstab zugrunde, wonach bereits eine verfassungsfeindliche Haltung genügt zur Feststellung eines Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht (vgl. hierzu etwa VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW, BeckRS 2022, 28210).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind mit dem egalitären Menschenwürdegehalt der Grundrechte nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BeckRS 2017, 100243 Rn. 527).

    Gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und das von diesem umfasste und in Art. 20 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Gewaltmonopol (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 547) richtet sich eine Bestrebung, wenn sie versucht, durch öffentliche Aktionen das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu erschüttern, um selbst anstelle staatlicher Vollzugsbehörden als Wahrer von Recht und Ordnung wahrgenommen zu werden (vgl. VG Ansbach Beschluss vom 9. November 2021 - 16 S 21.1395 -, BeckRS 2021, 35976 Rn. 21).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Zur Bestimmung des Begriffs der "Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung" kann mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166 Rn. 23) auf die Rechtsprechung zu Art. 9 Abs. 2 GG zurückgegriffen werden.

    Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen sind hingegen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166 Rn. 23.; VG Berlin, Beschluss vom 16.3.2020 - 1 L 14/20 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Für das Waffenrecht gilt daher, dass die Bestrebung darauf gerichtet sein muss, die verfassungsgemäße Ordnung zu überwinden (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Dies ist bei gebundenen Verwaltungsakten in der Regel nicht der Fall (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Es ist keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für ein künftiges Fehlverhalten i. S. d. Vorschrift erforderlich, sondern es reicht aus, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, BeckRS 2008, 32586).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
    Sofern keine gesetzlichen Beweisregeln bestehen, ist das Gericht bei der Würdigung der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes lediglich an Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze gebunden und muss gedankliche Brüche und Widersprüche vermeiden (st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 7 B 106/02 -, NVwZ 2003, 1132, 1135; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

  • VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20

    Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und

  • BVerwG, 21.05.2014 - 6 B 24.14

    Vereinsverbot; aktiv kämpferisches Untergraben der verfassungsmäßigen Ordnung;

  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 24 CS 23.785

    Keine vollumfängliche waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Einordnung als

  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
  • VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

  • VG Schwerin, 01.06.2023 - 3 A 2354/20

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21

    "III. Weg": Waffenverbot für Fördermitglied der Partei

  • VG Berlin, 16.03.2020 - 1 L 14.20

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818

    Aufhebung eines Waffenbesitzverbotes - Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von

  • VG Ansbach, 09.11.2021 - AN 16 S 21.01395

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte), waffenrechtliche

  • LG Osnabrück, 12.03.2021 - 9 O 2416/20

    Bei abschließendem Katalog der versicherten Krankheiten kein Versicherungsschutz

  • VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2022 - 2 M 96/22

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • VG Ansbach, 12.12.2007 - AN 15 K 07.03004
  • VG Schwerin, 31.01.2022 - 3 B 1708/21

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; rechtsextreme Mitläuferin; Schützenverein;

    Anhaltspunkte hierfür ergeben sich vorliegend daraus, dass der Ehemann der Antragstellerin - gegen den selbst waffenrechtliche Verfügungen ergingen und die teilweise Gegenstand eigenständiger gerichtlicher Verfahren sind (vgl. 3 B 1600/21 SN und 3 A 1408/21 SN) - als Erwerber bzw. Anmelder der eingetragenen Waffe auf der Waffenbesitzkarte der Antragstellerin aufgeführt ist und beide unter derselben Adresse gemeldet sind.
  • VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im

    Am 5. August 2021 legte der Antragsteller Widerspruch gegen den Widerrufsbescheid ein und erhob Klage (Az.: 3 A 1408/21 SN) mit dem Antrag, "den Bescheid des Beklagten vom 01.07.2021 aufzuheben." Er begründet diesen wörtlich wie folgt: "Der angefochtene Bescheid vom 01.07.2021 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 (1) S. 1 VwGO).
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